Das Cookie-Gesetz.

In diesem Artikel wird erklärt, welche Cookies Sie verwenden können, ohne dass ein Banner oder eine Benachrichtigung über die Verwendung von Cookies auf Ihrer Seite angezeigt wird.
Sie können an Google Analytics und ähnliche Dienste denken.

Erstens: Was sind Cookies?
Cookies werden verwendet, um Daten vom Benutzer auf Ihrer Website abzurufen und die Erfahrung für den Benutzer zu erleichtern.
Natürlich lassen sich auch hier Marketingtechniken anwenden, mit Google Analytics und Adwords haben Sie sich sicher schon auseinandergesetzt.

Wann sollte ich eine Benachrichtigung vornehmen?

Mit der Gesetzesänderungvom 11. März 2015 ist es nun erlaubt, analytische Cookies ohne Benachrichtigung auf Ihrer Website aktiv zu haben.
Gleiches gilt für Cookies, die die Privatsphäre nicht oder nur geringfügig verletzen. Diese sind erlaubt, damit die Seite besser funktioniert.

Sie sind also nicht verpflichtet, eine Meldung zu machen:

  1. Analytische Cookies
    Benutzerstatistiken für Ihre Website, wie oft besucht / wie viele Benutzer insgesamt / welche Seite am besten performt usw.
  2. Funktionale CookiesDies
    sind Cookies, die sicherstellen, dass Ihre Website ordnungsgemäß funktioniert. Denken Sie zum Beispiel an einen Einkaufskorb.

Wenn Sie eine Benachrichtigung vornehmen müssen:
  • Tracking-CookiesDabei handelt es sichum
    Cookies, die das Surfverhalten des Benutzers verfolgen und dem Benutzer auf der Grundlage dieses Verhaltens Werbung anbieten. Wenn Sie z.B. nach einem Freizeitpark in Apeldoorn suchen, wird dies nachverfolgt.
    Und dann reagieren sie darauf, indem sie Werbung von Vergnügungsparks auf anderen Seiten anzeigen, die Sie besuchen.
    Mit Tracking-Cookies wird ein Profil erstellt, wer Sie sind, wo Sie sich aufhalten und wie Ihr Surfverhalten ist.



FazitWenn
Sie Google Analytics eingerichtet
haben
, ist es nicht notwendig, direkt ein Banner zu platzieren. Das Gleiche gilt für funktionale Cookies.
Sobald Sie mehr Informationen über Ihre Benutzer gesammelt haben, sollten Sie eine Benachrichtigung ausgeben.
In der Meldung selbst können Sie erklären, was Sie sammeln und warum.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Meldung ja oder nein machen sollen, dann ist es immer ratsam, die Meldung trotzdem zu machen.
Vorbeugen ist besser als heilen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie immer sehen, ob jemand im Online-Chat ist.
Oder Sie können im Kundenbereich ein Ticket dafür erstellen.

Quelle:
https:

//www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/telecommunicatie/vraag-en-antwoord/mag-een-website-ongevraagd-cookies-plaatsenhttps://ictrecht.nl/factsheets/hoe-om-te-gaan-met-de-nieuwe-cookieregels/